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Ratgeber

Gold verkaufen: Was muss ich mitbringen?

Sie möchten Schmuck, Münzen oder Barren verkaufen und fragen sich, was Sie dafür brauchen? Hier lesen Sie, was Sie mitbringen sollten, was Sie nicht vorbereiten müssen und was beim Thema Steuern gilt.

Stand:

Die Altgoldstelle von vorn: Theke mit Barhockern, Vitrinen, Bildschirm und Warteecke unter dem beleuchteten Schild

Was muss ich zum Goldverkauf mitbringen?

  1. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass – ohne Ausweis können wir nicht ankaufen.
  2. Die Stücke, die Sie verkaufen möchten – so, wie sie sind.
  3. Falls vorhanden: Zertifikate, Rechnungen oder Originalverpackungen von Barren und Münzen. Sie sind keine Pflicht, helfen aber bei der Einordnung.
  4. Bei einem Erbe mit mehreren Erben: das Einverständnis der anderen Erben.

Warum brauchen Sie meinen Ausweis?

Wir bitten bei jedem Ankauf um Ihren Personalausweis oder Reisepass. So erfüllen wir unsere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz und stellen sicher, dass wir nur von volljährigen Personen ab 18 Jahren ankaufen. Ihre Daten behandeln wir vertraulich.

Muss ich etwas vorbereiten?

Nein. Sie müssen den Schmuck weder reinigen noch sortieren und keine Steine herauslösen. Auch Zahngold mit Keramik, kaputte Ketten und einzelne Ohrringe können Sie einfach mitbringen. Wir sortieren gemeinsam mit Ihnen, was Gold, Silber oder Modeschmuck ist.

Brauche ich einen Termin?

Nein. Sie kommen während der Öffnungszeiten einfach vorbei. Bei einem größeren Nachlass oder vielen Stücken rufen Sie gern vorher kurz an, damit wir uns genug Zeit nehmen können.

Muss ich den Verkauf von Gold versteuern?

Für Privatpersonen gilt in Deutschland: Haben Sie Gold, Silber oder Schmuck länger als ein Jahr besessen, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei. Das betrifft die meisten Schmuckstücke und Erbstücke.

Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Seit 2024 gilt dafür eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr – zusammengerechnet für alle privaten Verkäufe dieser Art. Bei geerbten Stücken zählt die Besitzzeit der verstorbenen Person mit.

Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Steuerberatung. Im Einzelfall hilft Ihnen eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Wie werde ich bezahlt?

Sie erhalten nach der Bewertung direkt ein Angebot. Sind Sie einverstanden, zahlen wir sofort in bar oder auf Wunsch per Überweisung aus. Möchten Sie nicht verkaufen, nehmen Sie alles wieder mit – die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich.

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Wie funktioniert's

In 3 Schritten vom Gold zu Geld.

Hände prüfen einen Goldring mit der Lupe; daneben liegen Goldschmuck und eine Feinwaage
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    Einfach vorbeikommen – ohne Termin

    Kommen Sie während der Öffnungszeiten in unser Geschäft in der Globus Passage im GLOBUS Dutenhofen – ein Termin ist nicht nötig. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Mo – Fr 9 – 18 Uhr · Sa 9 – 16 Uhr

  2. 2

    Gemeinsame Bewertung

    Wir bewerten Ihre Stücke gemeinsam mit Ihnen und machen Ihnen direkt im Anschluss ein Angebot.

    Kostenlos & unverbindlich

  3. 3

    Sofortige Auszahlung

    Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, zahlen wir den Betrag sofort in bar aus – oder überweisen ihn auf Wunsch auf Ihr Konto.

    Bar oder per Überweisung

Besuchen Sie uns im Globus Dutenhofen.

Sie finden unser Geschäft im Globus Dutenhofen (Industriestraße 2, 35582 Wetzlar-Dutenhofen) – zwischen Wetzlar und Gießen.

Anfahrt und Entfernungen aus der Region

Goldankauf fürGießen,Wetzlar undMarburg

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
09:00 – 18:00 Uhr
Samstag
09:00 – 16:00 Uhr

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